Eine Armbrust ist ja zunächst einmal nichts anderes, als ein fest montierter Bogen auf einem Schaft, somit gibt es auch hier Compound- und Recurvemodelle. Im Unterschied zu den reinen Bögen können Armbrüste aber die eingebrachte Energie speichern. Somit sind es Sportgeräte, die im Waffengesetz als den Schusswaffen gleichgestellte Gegenstände aufgeführt sind, da mit ihnen “feste Körper gezielt verschossen werden, deren Antriebsenergie mit Muskelkraft eingebracht und durch eine Sperrvorrichtung gespeichert werden kann“.
Spielzeugarmbrüste mit sehr geringer Energieabgabe (maximal 0,16 J/cm² ) und auch alle Sport- und Jagdbögen sind von dieser Regelung nicht betroffen, da die Auftreffenergie relativ ungefährlich oder, wie bei den Bögen, die Möglichkeit der Energiespeicherung nicht vorhanden ist.